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   BFH, 28.03.2007 - I S 19/06   

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https://dejure.org/2007,17897
BFH, 28.03.2007 - I S 19/06 (https://dejure.org/2007,17897)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2007 - I S 19/06 (https://dejure.org/2007,17897)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2007 - I S 19/06 (https://dejure.org/2007,17897)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2; ; FGO § 133a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 116 Abs. 5 S. 2, § 133a
    Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 1670
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.09.2006 - VIII S 20/06

    Darlegung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; keine Begründung

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - I S 19/06
    Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO ergangen ist (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.).
  • BFH, 24.10.2006 - I B 41/06

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorbehalt der Nachprüfung

    Auszug aus BFH, 28.03.2007 - I S 19/06
    Der Senat hat mit Beschluss vom 24. Oktober 2006 I B 41/06 (BFH/NV 2007, 206) die Beschwerde der Klägerin und Rügeführerin (Klägerin) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts (FG) vom 22. März 2006 5 K 633/01 als unbegründet zurückgewiesen.
  • BFH, 04.11.2008 - V S 2/08

    Anhörungsrüge - Absehen von einer Begründung gem. § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO - Kein

    Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO ergangen ist (BFH-Beschlüsse vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670; vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.2009 - IV S 8/09

    Anhörungsrüge - rechtliches Gehör - Gegenvorstellung

    Zum anderen lässt der Vortrag der Klägerin unberücksichtigt, dass bei der Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision der BFH nach Maßgabe der Voraussetzungen des § 116 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz FGO von einer Begründung seines Beschlusses absehen kann und eine hierauf gestützte Handhabung insbesondere keinen Anlass zu der Annahme gibt, der BFH habe das Vorbringen der Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen (BFH-Beschluss vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2014 - I S 8/14

    Anhörungsrüge: Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Verzicht

    Hierauf aufbauend eröffnet § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO die Möglichkeit, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO ergangen ist (BFH-Beschluss vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.; Senatsbeschluss vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670; Gräber/Ruban, a.a.O., § 133a Rz 17, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2009 - I S 6/09

    Anhörungsrüge: Keine Begründung des angegriffenen Beschwerdebeschlusses

    Hierauf aufbauend räumt § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO dem Senat auch die Möglichkeit ein, die Anhörungsrüge ohne Begründung zu verwerfen, wenn sie sich gegen einen Beschluss über eine Nichtzulassungsbeschwerde richtet, der nach § 116 Abs. 5 Satz 2, 2. Halbsatz FGO ergangen ist (BFH-Beschlüsse vom 28. März 2007 I S 19/06, BFH/NV 2007, 1670; vom 7. September 2006 VIII S 20/06, BFH/NV 2007, 74, m.w.N.).
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